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ABFALL-FREIBURG | FRIBOURG-DÉCHETSSpitalgasse 15 | Postfach 1552 | 1701 FreiburgTel. 026 350 33 00 | Fax. 026 350 33 03 | E-mail: office@unionpatronale.ch |
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NEUHEITEN
WIEDERVERWERTUNG VON BATTERIEN IN DEN GEMEINDEN AN DEN SAMMELPLÄTZENBis 400 Kilo: keine Entschädigungen pro TonneVon 401 - 999 Kilo: Entschädigungen pro Tonne CHF 230.- Von 1000 – 4999 Kilo: Entschädigungen pro Tonne CHF 270.- 5000 Kilo und mehr: Entschädigungen pro Tonne 290.- INFORMATIONBitte klicken Sie auf den Link www.veva-online.ch um die notwendigen Auskünfte betreffend den Spezialabfällen zu erhalten, die ab dem 01.01.2006 gültig sind.NEUAb dem 1. August 2005 können Neonröhren bei allen Abfallentsorgungsstellen gratis abgegeben werden. |
QUALITÄTS-CHARTA
ÖkologieBei der Abfallentsorgung wird darauf geachtet, dass der kurzmöglichste Weg benutzt wird.Unsere Lastwagen sind sauber; Unterhalt und Wartungen werden regelmässig durchgeführt. Sie werden mit Treibstoff betrieben, welchen den aktuellen geltenden Luftreinhaltungsnormen entspricht. Unsere Fahrzeuge verfügen über eine moderne Ausstattung, damit der Abfallentsorgungsprozess optimiert werden kann. QualitätUnsere angebotenen Dienste werden durch kompetentes Personal durchgeführt. Zudem verfügen wir über eine Infrastruktur, welche eine optimale Abfallentsorgung zulässt.Erhaltung von regionalen ArbeitsplätzenDie Firmen, welche dem Verband angehören, bemühen sich, Arbeitsplätze in ihrer Region anzubieten.Informationsaustausch mit Gemeinden und KantonDer Informationsaustausch ist ein wichtiger Faktor, um den verschiedenen Interessen gerecht zu werden, und um ein gutes Sachverständnis zu erlangen. Aus diesem Grunde wird darauf geachtet, dass die Autoritäten regelmässig über unsere Arbeit unterrichtet werden.Wirtschaftsmassnahmen zu Gunsten der GemeindenWir achten darauf, dass die Gemeinden, welche unsere Dienste in Anspruch nehmen, von fairen und gerechtfertigten Tarifen profitieren können.Zusammenarbeit zwischen den Charta-UnterzeichnendenDie Unterzeichnenden der vorliegenden Qualitäts-Charta verpflichten sich zusammenzuarbeiten und die geltenden beruflichen Gewohnheiten, Bestimmungen und Gesetze anzuwenden. |
ABFALL-FREIBURG
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